Titandioxid kann über die Lunge oder den Magen-Darmtrakt aufgenommen werden. Die Haut ist durch ihre vielen Schichten eine gute Barriere für Partikel. Die Zugabe von Titandioxid in Nanoform zu Lebensmitteln oder Lebensmittel-Verpackungen war in Deutschland nie zugelassen. Seit August 2022 ist Titandioxid (E171) in jeder Form und Größe als Lebensmittelzusatzstoff verboten.
Aufnahme über die Lunge
Im Rahmen des Projekts
NanoCare wurden
in vitro Test mit humanen Lungenzellen durchgeführt. Verschiedene Varianten von Titandioxid verursachten nur nach Gabe sehr hoher
Dosen (≥ 50 µg/cm
2) Vitalitätsverluste. Zellen, die zur Simulation der Staubentwicklung für 2 und 4 Stunden im sog. "Karlsruher Expositionssystem"
. Titandioxidpartikeln ausgesetzt wurden, zeigten in allen verwendeten
Konzentrationen keinen Vitalitätsverlust und es gab keine Anzeichen akuter Zytotoxizität
.
Eine im Projekt NanoCare durchgeführte 5 Tage Inhalations-Studie zeigte, dass eingeatmete Titandioxid-Partikel als
Agglomerate in der Lunge deponiert werden, dann von Makrophagen aufgenommen werden und sich auch in lungenassoziierte Lymphknoten ablagern, wenn hohe Dosen verabreicht werden (50 mg/m
3). Dagegen wurden in diesen Studien weder in der Leber, den Nieren, der Milz noch im Basalhirn mit anhängendem Riechkolben
Nanopartikel nachgewiesen
.
Ebenfalls im Rahmen des Projekts NanoCare vorgenommene Instillations-Studien mit niedriger (0,6 mg/Lunge) und hoher Dosis (4,8 mg/Lunge) zeigten eine geringfügige dosisabhängige Erhöhung der Anzahl an Makrophagen in der Lunge. Diese Zellen sind wichtig für die Immunabwehr und dienen der Beseitigung von Fremdstoffen, wie z.B. Partikel, durch
Phagozytose.
In weiteren Instillations-Studien wurde gezeigt, dass sich Titandioxid-Partikel bei niedriger
Dosierung in der Lunge ablagern und auch in die Leber und Nieren weitertransportiert werden können. Die geringen Mengen an Titandioxid hatten keine negativen Effekte auf die Lunge, führten jedoch zu einer vorübergehenden Veränderung der Metaboliten in der Leber und Niere. Im Gegensatz dazu wurde bei hohen Dosen eine starke Aggregation und Ablagerung von Partikeln in der Lunge beobachtet. Diese führte zu starken Entzündungsreaktionen. Ein Weitertransport von Titandioxid-Partikeln in Leber und Nieren wurde jedoch nicht nachgewiesen. Die Makrophagen konnten keine
Phagozytose mehr vornehmen, somit war die Lunge mit Partikeln überladen
.
Auch Kobayashi und Kollegen beschreiben in ihren Studien, dass Partikel in der Lunge Kurzzeiteffekte (24 h) verursachen können Die beobachteten Entzündungsreaktionen waren aber nach ca. 1 Monat wieder abgeklungen
.
In 2021 hat die ECHA auf der Basis einiger Studien mit Hochdosisversuchen an Ratten die Klassifizierung von Titandioxid neu geregelt. Alltagsprodukte, die Titandioxid, egal in welcher Größe enthalten, müssen nach EUH212 wie folgt gekennzeichnet werden:
„Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen“. Der Europäische Gerichtshof erklärte jedoch die Verordnung der Kommission aus dem Jahr 2019 am 23. November 2022 für nichtig, soweit sie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff bei Einatmen betrifft. Das Gericht sagt in seinem Urteil, dass die Kommission einen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit und der Anerkennung der Studien begangen hat. Auf dieser fehlerhaften Bewertung beruhte die Einstufung.
Aufnahme über die Haut – Dermal
Titandioxid-Partikel werden nicht über die Haut in den Körper aufgenommen. Dies wurde u.a. im EU-Projekt
NanoDerm für nano-Titandioxid-Partikel als Bestandteil von Kosmetika untersucht und bestätigt
. Weitere Studien belegen dies durch Untersuchungen an der Schweinehaut, die der des Menschen sehr ähnlich ist
. Aus Frankreich kommt eine weitere sehr gute Übersicht zur Sicherheit von Titandioxid-Partikeln in Sonnenschutzmitteln, die ebenfalls aus allen hinzugezogenen Studien keine Bedenken für den Einsatz von Titandioxid in Sonnenschutz herauslesen kann
.
Um eine gute Dispersionseigenschaften der Sonnencreme zu erhalten, die Photostabilität zu gewährleisten und die Bildung von schädlichen sog. reaktiven Sauerstoffspezies (
ROS) zu verhindern, werden die Titandioxid-Partikel außerdem
beschichtet [siehe auch NanoDerm Schlussbericht, 2007].
Es bleibt die Frage zu klären, wie verletzte, entzündete oder besonders empfindliche Haut, wie beispielsweise durch Sonnenbrand geschädigte Haut, reagiert? Eine Studie aus dem Jahr 2011 konnte zeigen, dass Titandioxid- und
Zinkoxid-Nanopartikel UVB geschädigte Haut (Sonnenbrand) ebenfalls nicht durchdringen können
.
Die Partikel verbleiben in den oberen Schichten der Oberhaut (vgl. dazu den Artikel unter "Grundlagen –
Wie werden innovative Materialien bzw. Nanomaterialien aufgenommen?").
Sonnencremes mit Titandioxid und Zinkoxid
Nanopartikeln bieten wiederum einen effizienten Schutz gegen Hautschäden durch ultraviolettes Licht (UVB).
Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt
Oral aufgenommene unlösliche mineralische Partikel werden meist über den Stuhl ausgeschieden. Bislang existieren jedoch nur wenige Analysen zu diesem Thema.
Studien mit behandelten Darmzellen des Menschen (20 und 80 µg/cm
2) ergaben durchaus
toxische Effekte nach 24-stündiger Behandlung. DNA-Schäden wurden allerdings nicht beobachtet
. So wurde Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E171 in 2008 zugelassen. Eine Neubewertung der Studien von 2015 bis 2020 durch die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (
EFSA) in 2021 ergab jedoch ein anderes Bild
. Durch die bestehenden Sicherheitsbedenken wurde Titandioxid im August 2022 in der EU als Lebensmittelzusatzstoff verboten (siehe dazu auch:
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/titandioxid-lebensmitteln-ab-sommer-2022-verboten-2022-01-14_de).
Wissenschaftlich bestehen Zweifel an diesem Verbot. So kommt die Gesundheitsbehörde in Kanada 2022 zu dem Schluss, dass es keinen Beleg für eine krebserzeugende Wirkung gibt. In Kanada bleibt Titandioxid in Lebensmitteln erlaubt (
Health Canada, 2022). Auch in England ist man sich sicher, dass Titandioxid keine solche Wirkung hat und die Food Standards Agency (
FSA) hat keinerlei Sicherheitsbedenken und Titandioxid bleibt ebenfalls dort erlaubt (
COT, 2022).
Desweiteren haben internationale Expertengruppen Zweifel an der Evaluierung der EFSA und regen ein Überdenken dieser Entscheidung in der EU an
.
Aufnahme über medizinische Anwendung
Titandioxid ist in sehr vielen Medikamenten als Füll- und Hilfsstoff enthalten. Ungeachtet des Verbotes in Lebensmitteln darf es weiterhin in Medikamenten eingesetzt werden, da keine Alternative zur Verfügung steht und ein sofortiges Verbot zu weiteren Engpässen bei der Medikamentenbereitstellung und -produktion führen würde. Allerdings hat die Europäische Medikamenten Agentur (
European Medicines Agency, EMA) die Pharmaindustrie aufgefordert, möglichst rasch nach Alternativen zu suchen
. Im April 2024 soll die EMA der EU einen Bericht dazu abgeben und die EU will danach weiter entscheiden, ob und wie Titandioxid weiter in Medikamenten genutzt werden darf (weitere Informationen der
EMA). Die Mengen an Titandioxid in den einzelnen Tabletten oder anderen Darreichungsformen ist allerdings sehr gering. Keine der vielen Studien konnte bisher ein erkennbares Risiko solch niedriger Mengen an Titandioxid belegen.
Die Aufnahme von Titandioxid über Lebensmittel ist derzeit nicht gegeben, über Medikamente jedoch weiterhin möglich. Aus natürlichen Quellen wird jedoch Titandioxid auch über die Nahrung aufgenommen. Bisher konnte keine valide Studie ein Risiko durch oral aufgenommenes Titandioxid plausibel nachweisen. Über die Haut wird Titandioxid nicht aufgenommen. Über die Lunge kann Titandioxid vor allem aufgrund von Exposition am Arbeitsplatz aufgenommen werden. Die Risikobewertung dieses Materials ist allerdings seit einigen Jahren (2018 bis 2022) in der Diskussion. Weltweit wird Titandioxid sehr gegensätzlich reguliert.
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